Theorieunterricht
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Dezember
Führerscheinklassen
Die verschiedenen Führerscheinklassen im Überblick
PKW-Klassen
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5t zGM. Ab 18 Jahren. Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM. Ab 18 oder bei begleitendem Fahren ab 17
Klasse b96
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhönger zGM über 750kg , sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500kg, aber max. 4250kg beträgt.
Klasse B197
Die Führerscheinklasse B197 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Sonderregelung in Deutschland, die es Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B ermöglicht, Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und solche mit manuellem Schaltgetriebe zu fahren. Die Regelung gilt für Personen, die ihre Fahrprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt haben, aber trotzdem in der Lage sein möchten, manuelle Schaltgetriebe zu fahren.
Zweirad-Klassen
Mofa
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor. Ab 15 Jahren
Klasse AM
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 50ccm (Benzin) beschränkt auf 45 km/h. Ab 15 Jahren.
Klasse B196
Die Führerscheinklasse B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, die es Inhabern ermöglicht, Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) zu fahren. Diese Führerscheinerweiterung gilt nur in Deutschland und ist für Personen ab 25 Jahren verfügbar, die mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125ccm; max. 11kW. Verhältnis Leistung/Leermasse 0,1 kW/kg. Ab 16 Jahren.
Klasse A2
Beschränkt auf Krafträder bis 35 kW. Verhältnis Leistung/Leermasse 0,2 kW/kg. die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Ab 18 Jahren.
Klasse A
Direkteinstieg unbeschränkte Krafträder. Ab 24 Jahren.
LKW-Klassen
Klasse C1
LKW bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Klasse C1E
LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger bis 12 Tonnen zGM
Klasse C
LKW
Klasse CE
LKW mit Anhänger
BKF
Wir bieten Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer. Modulschulung, Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation.
LOF-Klassen
Klasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bauartbedingt max. 40 kmh Ab 16 Jahren. Max. 60 kmh ab 18 Jahren.
Klasse L
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Personenbeförderung
Klasse D1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Klasse D1E
Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Klasse D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Klasse DE
Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse.