Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse A

 

Was man alles mit der Klasse A  (unbeschränkt) fahren darf


Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Trikes! ) mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter:

  • 24 Jahre:   für Krafträder bei direktem Zugang
  • 21 Jahre:   für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre:   für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 


Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff


Die praktische Mindestausbildung

 

 Bei

 Ersterteilung:

 Bei Erweiterung von A1/ Klasse 3 (alt) auf A

 oder A2 kürzer als 2 Jahre:

  • Grundausbildung
  • Grundausbildung
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

 

  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

  

 

  Bei Erweiterung von A2 länger als 2 Jahre auf A:

  • keine Theorieprüfung!
  • keine Sonderfahrtenpflicht!
  • nur prakt. Ausbildung und prakt. Prüfung

 


Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung und erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.



Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 24 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterteilung)