Führerschein Klasse A

Was man alles mit der Klasse A (unbeschränkt) fahren darf
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Trikes! ) mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 24 Jahre: für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre: für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre: für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
4 klassenspezifischer Stoff | 4 klassenspezifischer Stoff |
Die praktische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung: |
Bei Erweiterung von A1/ Klasse 3 (alt) auf A oder A2 kürzer als 2 Jahre: |
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Bei Erweiterung von A2 länger als 2 Jahre auf A:
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Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung und erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | A1 und AM |
Mindestalter: | 24 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterteilung) |