Führerschein Klasse B ( PKW )

Was man alles mit der Klasse "B" und "BF 17" fahren darf
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zGM der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt.
Das sind zum Beispiel:
- Ein Pkw oder Lkw mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.800 kg sowie einem Anhänger von 1.600 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt. Anhängelast beachten!
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
2 klassenspezifischer Stoff | 2 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | L und AM |
Mindestalter: | 18 Jahre , begleitend 17 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Erste-Hilfe-Kurs |
Zusätzliches zum "Begleitenden Fahren mit 17 Jahren
Befristung der Fahrerlaubnis: | Bis 18 Jahre nur mit Begleitung! |
Einschluss der Klassen: | L und AM , ab 16 Jahren auch ohne Begleitung |