Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse B ( PKW )

 

Was man alles mit der Klasse "B" und "BF 17" fahren darf

Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zGM der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt.

Das sind zum Beispiel:

  • Ein Pkw oder Lkw mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.800 kg sowie einem Anhänger von 1.600 kg zulässiger Gesamtmasse.


Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt. Anhängelast beachten!

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff 2 klassenspezifischer Stoff


Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten


Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: L und AM
Mindestalter: 18 Jahre , begleitend 17 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Erste-Hilfe-Kurs


Zusätzliches zum "Begleitenden Fahren mit 17 Jahren

Befristung der Fahrerlaubnis:  Bis 18 Jahre nur mit Begleitung!
Einschluss der Klassen: L und AM , ab 16 Jahren auch ohne Begleitung