Führerschein Klasse C1

Was man alles mit der Klasse "C1" fahren darf
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse: | |
B | 6 |
D1 | 2 |
D | 2 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: |
|
Grundstoff | 6/12* |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse B | 2 |
für Klasse C1 | 6 |
* bei Ersterteilung |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Ausbildung
Grundausbildung und
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse B erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: | keine |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest) 1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe 1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl) |