Führerschein Klasse C

Was man alles mit der Klasse "C" fahren darf
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung: | |
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse: | |
B | 10 |
C1 | 4 |
D1 | 4 |
D | 2 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: |
|
Grundstoff | 6/12* |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse B | 2 |
für Klasse C | 10 |
* bei Ersterteilung |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse B auf Klasse C
Grundausbildung und
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse B erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Befristung auf 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: | C1 |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Wiederholungsuntersuchung: | Alle 5 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest) 1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe 1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl) |