Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse D1

Was man alles mit der Klasse "D1" fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Alles über die Ausbildung


Die theoretische Mindestausbildung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
Grundstoff 6

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B 10
C1 4
C 4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D1:
Grundstoff 6/12*
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse B 2
für Klasse D1 10
* bei Ersterteilung


Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung

Vorbesitz Fahrpraxis
innerhalb der letzten 5 Jahre
Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
C mehr als 2 Jahre 6 4 2 2
C bis 2 Jahre 8 8 4 4
B/C1 mehr als 2 Jahre 16 8 4 4
B/C1 bis 2 Jahre 41 19 12 7


Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 21 Jahre
Wiederholungsuntersuchung: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
1 Verkehrspsychologisches Gutachten