Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse T

Was man alles mit der Klasse "T" fahren darf

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
6 klassenspezifischer Stoff 6 klassenspezifischer Stoff


Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung

Zum Praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: L und AM
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH*)
18 Jahre bei 60 km/h (bbH*)
* Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Erste-Hilfe-Kurs (Nur bei Ersterteilung)